NIS-2-Richtlinie

Bewerten Sie die Bereitschaft Ihrer Organisation für NIS-2-Anforderungen. Risikomanagement, Vorfallmeldung und Lieferkettensicherheit.

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Betroffene Sektoren

NIS-2 erweitert den Anwendungsbereich der Einrichtungen, die Cybersicherheitsmaßnahmen umsetzen müssen, erheblich.

Wesentliche Einrichtungen

Große Einrichtungen in kritischen Sektoren mit erhöhten Verpflichtungen.

  • Energie (Strom, Öl, Gas, Wasserstoff)
  • Transport (Luft, Schiene, Wasser, Straße)
  • Banken und Finanzmarktinfrastruktur
  • Gesundheitssektor
  • Trinkwasser und Abwasser
  • Digitale Infrastruktur
  • IKT-Dienstleistungsmanagement (B2B)
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum

Wichtige Einrichtungen

Mittlere Einrichtungen und andere kritische Sektoren.

  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Chemische Herstellung
  • Lebensmittelproduktion und -vertrieb
  • Herstellung (Medizinprodukte, Computer, Fahrzeuge)
  • Digitale Anbieter (Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Plattformen)
  • Forschungseinrichtungen

Zentrale Anforderungen

Risikomanagement

Implementieren Sie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikosteuerung.

Vorfallmeldung

24-Stunden-Frühwarnung, 72-Stunden-Meldung, 1-Monat-Abschlussbericht.

Lieferkettensicherheit

Adressieren Sie Cybersicherheitsrisiken in Beziehungen mit direkten Lieferanten.

Governance

Genehmigung und Aufsicht der Cybersicherheitsmaßnahmen durch die Geschäftsleitung.

Strafen bei Nichteinhaltung

Wesentliche EinrichtungenBis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Umsatzes
Wichtige EinrichtungenBis zu 7 Mio. € oder 1,4% des weltweiten Umsatzes

Die Geschäftsleitung kann persönlich für Compliance-Verstöße haftbar gemacht werden.

Was unsere Bewertung abdeckt

  • Anwendbarkeitsbewertung
  • Risikomanagementmaßnahmen
  • Vorfallmeldeverfahren
  • Lieferkettensicherheit

Bestimmen Sie Ihre NIS-2-Verpflichtungen

Unsere Bewertung hilft Ihnen zu verstehen, ob NIS-2 auf Ihre Organisation zutrifft und welche Schritte Sie unternehmen müssen.

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